Presseerklärung zur Übernahme des Tarifabschlusses
Hamm und Gelsenkirchen, 20. März 2019
Presseerklärung des Deustchen Richterbundes NRW und der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter NRW
Ein richtiger Schritt
DRB NRW und VRV NRW begrüßen die Ankündigung des Finanzministers zur Übertragung des Tarifabschlusses.
Finanzminister Lutz Lienenkämper hat angekündigt, dem Kabinett vorzuschlagen, das Tarifverhandlungsergebnis für die Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder eins zu eins rückwirkend zum 01.01.2019 auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger zu über-tragen. Dies ist ein wichtiges und richtiges Signal für einen starken öffentlichen Dienst und eine starke dritte Staatsgewalt. In Anbetracht der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, in denen die Übertragungen selten zeitgleich und meist mit Abschlägen erfolgten, ist die eigentlich selbstverständliche Eins-zu-eins-Übertragung lobend hervorzuheben. Die Landesregierung hat nun für Freitag, den 22.03.2019 Vertreter des DRB, DGB und DBB zu Besoldungsgesprächen eingeladen
Die Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses ist eine richtige Entscheidung. Damit sind aber die bestehenden Strukturprobleme der Justiz noch nicht gelöst. Es müssen Maß-nahmen gegen die sinkende Attraktivität des Richterberufs und die daraus resultierenden Schwierigkeiten insbesondere im Bereich der Nachwuchsgewinnung getroffen werden", konstatieren die Landesvorsitzenden Christian Friehoff (DRB) und Dr. Martin Hollands (VRV). „Auch hierüber wird im Rahmen der Besoldungsgespräche zu reden sein."
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Christian Friehoff: 0175/5977265
Dr. Martin Hollands: 0209/1701-236
Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ist mit über 4000 Mitgliedern bei ca. 5.900 Richtern und Staatsanwälten im Land Nordrhein-Westfalen deren größter Berufsverband.