Mitgliederversammlung des Landesverbandes NRW 2011 in Minden
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Bild (v.links) : RiOVG Dr. Günther, ParlSt Kampeter, PrVG Frenzen und StS'in Dr. Mandt
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Bericht (von Dr. Jan Neumann, VG Münster) Der Landesverband NRW hielt seine Mitgliederversammlung des Jahres 2011 am 18. November im Verwaltungsgericht Minden ab. Staatssekretärin der Justiz Dr. Brigitte Mandt betonte in ihrem Grußwort, die gegenwärtige Überprüfung der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens orientiere sich vor allem an der Effizienz des Widerspruchsverfahrens für den Rechtsschutz des Bürgers. Eine Wiedereinführung komme nicht nur in den von dem OVG NRW und der Vereinigung der Verwaltungsrichter in den Blick genommenen Gebieten des Abgabenrechts und des Sozialrechts in Betracht. Der Beschluss der Justizministerkonferenz zur Ermöglichung einer Zusammenlegung öffentlich-rechtlicher Fachgerichtsbarkeiten mittels Länderöffnungsklausel werde von der Landesregierung NRW nicht unterstützt, eine Zusammenlegung werde im bevölkerungsreichsten Bundesland nicht erfolgen. Die Staatssekretärin betonte die besondere Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im demokratischen Rechtsstaat, welche auch im Rahmen der Personalbewirtschaftung Beachtung finde. Die Folgen einer etwaigen stärkeren Autonomie der Justiz würden gegenwärtig gemäß der rot-grünen Koalititionsvereinbarung geprüft. Die Ergebnisse fänden Eingang in einen Gesetzentwurf für ein neues Landesrichter- und Staatsanwältegesetz, an dessen Ausarbeitung die Verwaltungsrichtervereinigung beteiligt werde. Bei der Prüfung neuer Steuerungsmodelle, wie der Einführung von Produkthaushalten zur outputorientierten Steuerung (EPOS), seien die durch die richterliche Unabhängigkeit bedingten Grenzen strikt zu beachten, die Justiz möge aber für neue Chancen offen sein. Anm. : Der vorstehende Bericht erscheint im nächsten BDVR -Heft |